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Der Auftraggeber erklärt, dass das
in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im
Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist
vorzulegen.
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Der Eigentümer / Auftraggeber
erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und
frei von Seuchen ist. Der Impfpass ist vorzulegen.
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Der Eigentümer / Auftraggeber ist
verpflichtet, alle besonderen Eigenschaften des Tieres (bissig,
Streuner, Ausreisser usw.) anzugeben.
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Der Eigentümer haftet für
jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der
Tierpension verursachten Personen- und Sachschäden in vollem
Umfang.
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Eine Haftung bei Erkrankung des
Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt
die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters
der Tierpension verursacht wurde.
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Für Tiere, die in der Pension
erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der
Eigentümer die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente usw.
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Für den Fall, dass der Eigentümer
/ Auftraggeber das in Pension gebrachte Tier nicht
vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 8
Tage) abholt, oder die vereinbarte Pension nicht bezahlt, erklärt
er bereits jetzt, dass er nach Ablauf der o.g. Fristen die
Tierpension bemächtigt, das Tier in seinem Namen zu veräußern,
bzw. in gute Hände zu vermitteln.
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Nebenabreden zu dieser Vereinbarung
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
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Soweit eine dieser Klauseln wegen
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam sein sollte,
gelten die übrigen Klauseln fort. Die Parteien verpflichten sich,
für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem gewünschten
Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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